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Aufstieg?

DIE AUSBILDUNG

In a nutshell!

Schnelle Fakten zur Ausbildung!
  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre (Verkürzung auf 2 Jahre möglich)
  • Ausbildungsbeginn: Meist im August
  • Zwischenprüfung: Ende des 2. Ausbildungsjahres

Am Geld sollte dein Plan nicht scheitern!

Die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten gehört schon seit einigen Jahren zu den bestbezahlten Ausbildungsberufen. Die Vergütung variiert zwar etwas je nach Bundesland, die folgenden Angaben beziehen sich auf die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe und gelten ab dem 1. August 2026 – auch für bereits begonnene Ausbildungsgänge. Im Einzelfall dürfen die Ausbildungssätze um 20 % unterschritten werden, daher die Angabe der Mindestvergütung in Klammern:

  1. Ausbildungsjahr: 1.200,00 € brutto (somit mindestens 960 €)
  2. Ausbildungsjahr: 1.300,00 € brutto (somit mindestens 1.040 €)
  3. Ausbildungsjahr: 1.400,00 € brutto (somit mindestens 1.120 €)

Informiere dich am besten bei deiner zuständigen Steuerberaterkammer über die dort geltenden Ausbildungssätze.

Als fertig ausgebildete/r Steuerfachangestellte/r kannst du mit einem durchschnittlichen Einstiegs-Bruttogehalt von ca. 2.400 € rechnen. Mit etwas Berufserfahrung liegt das durchschnittliche Bruttogehalt bei ca. 3.000 €.

Dass man sich nach der Schule einen Beruf aussucht und diesen bis zur Rente ausübt, ist längst nicht mehr die Regel und mit Blick auf unsere heutige Welt auch oft nicht möglich. Daher kann man es gar nicht deutlich genug sagen:

Glückwunsch!

Du hattest den Mut zu sagen: „Das ist es nicht. Ich orientiere mich neu und finde etwas, das wirklich zu mir passt.“

Ein abgebrochenes Studium ist keine Niederlage. Du hast etwas ausprobiert und entschieden, dass es dich nicht dorthin bringt, wo du hin möchtest. Deine Studienerfahrung kann unter Umständen sogar nützlich sein und dir in deiner Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten helfen.

Gute Idee!

Es ist nie zu spät für eine berufliche Neuorientierung! Sei es aus gesundheitlichen Gründen, wegen drohender Arbeitslosigkeit oder mangels Karriereaussichten – die Umschulung zur Steuerfachangestellten bzw. zum Steuerfachangestellten bietet dir Sicherheit und Perspektiven. Informiere dich über Finanzierungsmöglichkeiten wie die Bildungsprämie oder BAföG.

In diesem Fall bekommst du wie alle Auszubildenden ein Ausbildungsgehalt von deiner Kanzlei. Zusätzlich kannst du dich darüber informieren, ob du Anspruch auf Aufstiegs-Bafög oder die Bildungs- bzw. Weiterbildungsprämie hast.

Dann hast du möglicherweise Anspruch auf einen Bildungsgutschein und absolvierst eine überbetriebliche Umschulung. In diesem Fall werden deine Wohn- und Lebenshaltungskosten sowie Fahrt- und Prüfungskosten vom Jobcenter übernommen. Welche Unterlagen für einen Antrag benötigt werden und wie deine Chancen auf Bewilligung stehen, besprichst du am besten mit deiner Ansprechpartnerin bzw. deinem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit.

Wenn gesundheitliche Gründe eine Umschulung erforderlich machen, können die Kosten unter Umständen von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen werden. In solchen Fällen gibt es spezielle Regelungen, die je nach individueller Situation variieren können. In jedem Fall ist es wichtig, sich gut zu informieren und alle Möglichkeiten zur Finanzierung der Umschulung in Betracht zu ziehen. Die richtigen Ansprechpartner:innen findest du bei den jeweiligen Institutionen, zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit, bei den Krankenkassen oder bei den Rentenversicherungsträgern.

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